3G-Regel gilt wieder für den Einzelhandel
Mit sofortiger Wirkung haben Gerichte die landesweit geltende 2G-Regel für den Einzelhandel in Baden-Württemberg gekippt, sodass nun wieder 3G gilt. Das bedeutet, dass wir nun auch wieder Personen Einlass in unsere Ausstellung gewähren dürften, die nicht geimpft oder genesen sind, sondern stattdessen ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.