Besuch unserer Ausstellung ab sofort ohne 3G-Nachweis möglich
Mit Wirkung zum 09.02.2022 hat das Land Baden-Württemberg die 3G-Regel für den Einzelhandel in der so genannten Alarmstufe I abgeschafft. Das bedeutet, dass für den Einlass in unsere Ausstellung ab sofort kein Nachweis mehr über eine Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen Test vorgelegt werden muss. Wir freuen uns daher, Sie nun ohne Einlasskontrolle bei uns im Haus begrüßen zu dürfen.
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln sowie die FFP2-Maskenpflicht bleiben zu Ihrem und unserem Schutz natürlich weiter bestehen. Wir bitten um entsprechende Beachtung.
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