Liebe Kunden und Freunde des Hauses,
gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Tatsache, dass der Rhein-Neckar-Kreis nun den 5. Tag in Folge bei der Inzidenz unter 100 lag, dürfen wir unsere Ausstellung ab Dienstag, 18.05.2021 öffnen, ohne dass unsere Besucher einen aktuellen Schnelltest vorlegen oder durchführen müssen.
Die Testpflicht entfällt also, die Pflicht der vorherigen Terminvereinbarung bleibt allerdings bestehen. Aufgrund der Größe unserer Ausstellung ist es aber immer möglich, dass Sie Ihren Termin spontan direkt vor Ort vereinbaren! Alternativ können Sie natürlich auch nach wie vor unser Online-Formular nutzen.
Wir freuen uns sehr, Sie bei uns im Haus begrüßen zu dürfen!
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