Ab sofort 3G-Pflicht für den Einzelhandel
Das Land Baden-Württemberg hat die so genannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Damit gilt ab sofort die 3G-Regel für den Einzelhandel.
Das bedeutet: Der Zutritt zu unserer Ausstellung ist ab sofort nur Personen gestattet, die:
- vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind (App oder Impfpass vorzeigen)
- als genesen gelten (Nachweis über einen positiven PCR-Test vorzeigen, nicht älter als 6 Monate, nicht jünger als 28 Tage)
- getestet sind, also einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen können (kein Selbsttest, nur offizielle Tests aus dem Testzentrum/vom Arzt, nicht älter als 48 Stunden)
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Nachweise stichprobenartig kontrollieren müssen.
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