Sehr geehrte Kunden und Freunde des Hauses,
mit Wirkung zum 12. Januar 2021 tritt wieder eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. In dieser wird die Maskenpflicht im Einzelhandel dahingehend verschärft, dass jeder Kunde ab 18 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet ist. Medizinische Masken reichen nicht mehr aus.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen der Einlass in unsere Ausstellung nur gewährt werden kann, wenn Sie eine FFP2-Maske tragen.
Sollten Sie keine Maske dabei haben, können Sie gegen den symbolischen Betrag von 1 € eine Maske bei uns erwerben.
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