Liebe Kunden und Freunde des Hauses,

mit Wirkung zum 16. September 2021 tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Wie Sie den Medien sicherlich selbst schon entnommen haben, sind statt der allgemeinen, regionalen Inzidenz nun die so genannte Hospitalisierungsinzidenz sowie die Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern die ausschlaggebenden Kennzahlen.

Für den Zugang zu unserem Geschäft gilt Folgendes:

In der Basis- sowie der Warnstufe ergeben sich keine Änderungen. Der Zutritt ist allen Personen uneingeschränkt möglich. Es gelten weiterhin die Maskenpflicht sowie die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln.

Ab Erreichen der Alarmstufe (Hospitalisierungsindex an fünf aufeinander folgenden Werktagen bei 12 und mehr oder Belegung von 390 Intensivbetten oder mehr an zwei aufeinander folgenden Werktagen) greift die 3G-Regel.

Selbstverständlich behalten wir die aktuellen Entwicklungen stets im Blick und informieren zu gegebener Zeit separat hier auf unserer Webseite.

Hoffen wir gemeinsam, dass es gar nicht erst zur Alarmstufe kommt.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Weckesser Wohnen Team