3G-Regel für den Einzelhandel entfällt
Mit Wirkung zum 09.02.2022 hat das Land Baden-Württemberg die 3G-Regel für den Einzelhandel in der so genannten Alarmstufe I abgeschafft. Das bedeutet, dass für den Einlass in unsere Ausstellung ab sofort kein Nachweis mehr über eine Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen Test vorgelegt werden muss. Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln sowie die FFP2-Maskenpflicht bleiben zu Ihrem und unserem Schutz natürlich weiter bestehen.